Förderung der Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Seit Jahren ist die Steiermark das Forschungs- und Entwicklungsland Nummer 1 in Österreich, was unter anderem an der hervorragenden Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft liegt. Die steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft, kurz SFG, agiert im Auftrag der Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl und unterstützt steirische Unternehmen aller Größen bei der Entwicklung neuer Projekte und Geschäftsmodelle. Einige Förderungsmöglichkeiten im Bereich der Digitalisierung möchten wir Ihnen heute vorstellen.
Förderung für Nahversorger
Um regionale Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze sicherzustellen, fördert die steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mit der Förderungsaktion Lebens!Nah Ihr Digitalisierungsprojekt in der Nahversorgung. Denn auch hier gilt: wer am Markt bestehen bleiben will, muss sich weiterentwickeln. Planen auch Sie, eine Onlinepräsenz aufzubauen oder einen Onlineshop anzubieten? Nutzen Sie die Digitalisierung zu Ihrem Vorteil, um neue Kunden anzusprechen und Ihr Unternehmen online sichtbar zu machen. Hier besteht die Förderungsmöglichkeit von bis zu 50 Prozent ab einen Projektvolumen von 1.000 Euro.
Für wen?
- Kleinstbetriebe inkl. GründerInnen in den Bereichen Gewerbe und Handwerk, Einzelhandel sowie Dienstleistungen
- Kleinbetriebe inkl. GründerInnen, wenn diese eine Bäckerei, Fleischerei, Konditorei oder einen Lebensmittelhandel mit Vollsortiment betreiben
- Unternehmen, die Ihren Hauptumsatz (mehr als 50 %) mit Privatkunden (= Käufer einer Ware der diese nicht erwirbt um sie zu bearbeiten, weiterzuverkaufen oder gewerblich zu verwenden) erwirtschaften
- Unternehmen mit Standort(en) in der Steiermark
Für wen nicht?
- mittlere und große Unternehmen
- Unternehmen außerhalb der SFG-Zielgruppe
- UnternehmerInnen mit einer unselbständigen Beschäftigung über das Maß der Geringfügigkeit hinaus (neben der Selbstständigkeit)
- Privatpersonen
Wofür?
- Maßnahmen im Bereich Digitalisierung wie z. B. Erstellung und/oder Adaptierung einer Homepage, Einbettung von E-Payment, Produktion von Webvideos etc.
Wie viel?
- Projektvolumen: mindestens 1.000 Euro
- 50 % Basisförderung
- maximale Förderung: 1.500 Euro
Wichtige Hinweise:
- Der Förderungsantrag muss VOR Beginn des Projektes eingereicht werden. Wir können nur jene Kosten fördern, die NACH dem Einlangen Ihres Antrags entstehen.
- Anrechnungsstichtag ist der Tag, an dem Sie Ihren Förderungsantrag einreichen, auch wenn Sie noch keine Förderungszusage erhalten haben.
- Die Förderung wird erst nach Projektende ausgezahlt
Innovationsförderung
Für die Entwicklung und Umsetzung neuer Business-Ideen – vor allem digitaler Produkte – gibt es von der SFG bis zu 60.000 Euro Innovationsförderung. Mit der Förderung Ideen!Reich haben Sie die Möglichkeit, Ihren unternehmerischen Einfall in ein marktreifes Produkt zu verwandeln.
1. Ideen finden
Wenn Sie schon länger eine Unternehmensidee haben, bietet sich das Förderungsmodul „Ideen finden“ dazu an, Ihre Innovation weiterzuentwickeln und diese zu konkretisieren. Sie können dabei bis zu 50% bei maximal 10.000 Euro Projektkosten als Förderungssatz erhalten.
Für wen?
- kleinste, kleine und mittlere Unternehmen
- Produktions- & Handwerksbetriebe
- unternehmensbezogene DienstleisterInnen
- Unternehmen der SFG-Zielgruppe
- NEU: Bonusförderung für Unternehmen außerhalb von Graz, die mit Forschungseinrichtungen kooperieren oder ein EU Projekt vorbereiten
Für wen nicht?
- Großunternehmen
- Handelsunternehmen und Unternehmen aus dem Gesundheitssektor
- Unternehmen aus dem Bereich Freizeitwirtschaft und Tourismus
- Privatpersonen
Wofür?
- unternehmerische Innovationstätigkeit einschließlich der Entwicklung von neuen (digitalen) Produkten und Dienstleistungen
- interne Personalkosten in der Projektarbeit
- Sachkosten, die direkt dem Projekt zugeordnet werden können
- externe Beratungskosten und Kreativleistungen
Wie viel?
- max. 50 % der anrechenbaren Projektkosten
- max. 10.000 Euro anrechenbare Projektkosten
- max. 5.000 Euro Förderung
- für Unternehmen außerhalb von Graz: max. 75 % der anrechenbaren Projektkosten
- für Unternehmen außerhalb von Graz: max. 20.000 Euro anrechenbare Projektkosten
- für Unternehmen außerhalb von Graz: max. 15.000 Euro Förderung
- für Unternehmen außerhalb von Graz: max. 50 % anrechenbare Personalkosten
Wichtige Hinweise:
- Der Förderungsantrag muss VOR Beginn des Projektes eingereicht werden.
- Es können nur Kosten gefördert werden, die nach dem Einlangen des Antrages anfallen.
- Cut-off-Dates: Projektanträge können laufend eingereicht werden. An definierten Cut-off-Dates werden alle eingelangten Projekte bewertet und die besten ausgewählt und gefördert. Sie erhalten frühestens 6 Wochen danach eine Rückmeldung von uns.
- Modul "Ideen Finden" für 2020: 15.01./ 17.02./ 23.03./ 15.04./ 15.05./ 15.06./ 15.07./ 15.09./ 15.10./ 15.12
2. Ideen zünden
Das Förderungsmodul „Ideen zünden“ dient dazu, Ihre Idee umzusetzen. Die SFG unterstützt Sie mit einem Förderungssatz von bis zu 40 Prozent dabei, Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung auf den Markt zu bringen.
Für wen?
- kleinste, kleine und mittlere Unternehmen
- Produktions- & Handwerksbetriebe
- unternehmensbezogene DienstleisterInnen
- Unternehmen der SFG-Zielgruppe
Für wen nicht?
- Großunternehmen
- Handelsunternehmen und Unternehmen aus dem Gesundheitssektor
- Unternehmen aus dem Bereich Freizeitwirtschaft und Tourismus
- Privatpersonen
Wofür?
- Prototypen
- Demoanlagen
- Beta-Versionen
- marktreife Produkte / marktreife Dienstleistungen
- interne Personalkosten
- Sachkosten
- externe Beratungskosten und Kreativleistungen
Wie viel?
- max. 40 % der anrechenbaren Projektkosten
- max. 150.000 Euro anrechenbare Projektkosten
- max. 60.000 Euro Förderung
Wichtige Hinweise:
- max. Projektlaufzeit 12 Monate
- Der Förderungsantrag muss VOR Beginn des Projektes eingereicht werden.
- Es können nur Kosten gefördert werden, die nach dem Einlangen des Anstrages anfallen.
- Cut-off-Dates: Projektanträge können laufend eingereicht werden. An definierten Cut-off-Dates werden alle eingelangten Projekte bewertet und die besten ausgewählt und gefördert. Sie erhalten frühestens 6 Wochen danach eine Rückmeldung von uns.
- Modul "Ideen Zünden" & "Ideen Zünden Plus" für 2020: 03.02./ 04.05./ 01.09./ 06.11
Förderung für Freizeitbetriebe
Um das Potenzial der Digitalisierung auch für Ihren Freizeitbetrieb zu nützen, unterstützt die SFG ihr mediales Digitalisierungsprojekt – ganz egal, ob sie gerade eine neue Website erstellen oder sich dem Thema Suchmaschinenoptimierung (SEO) auseinandersetzen. Sobald ihr Projektvolumen 1.000 Euro beträgt, ist die SFG der richtige Ansprechpartner, um Ihre Vorhaben zu fördern.
Für wen?
- Kleinstbetriebe in der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe
- GründerInnen in der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe
Wofür?
- Digitalisierungsmaßnahmen über neue Medien
- Online-Marketingmaßnahmen wie Erstellung & Adaptierung einer Website
- Suchmaschinenoptimierung
- Produktion von Webvideos
Wie viel?
- Projektvolumen: min. 1.000 Euro
- Förderungsquote: 50 %
- max. Förderung: 1.500 Euro
Wichtige Hinweise:
- Der Förderungsantrag muss VOR Beginn des Projektes eingereicht werden.
- Es können nur Kosten gefördert werden, die nach dem Einlangen des Antrags anfallen.
- Neben der selbstständigen Tätigkeit darf keine unselbstständigen Beschäftigung bestehen, die über das Maß der Geringfügigkeit hinausgeht.
Förderungsprozess der SFG
Beraten: Sie planen ein Projekt. Welche Zuschüsse gibt es von der SFG? Greifen Sie zum Telefon und fragen Sie die Expertinnen und Experten. Gerne nimmt sich die SFG Zeit für ein persönliches Beratungsgespräch.
Beantragen: Reichen Sie Ihren Antrag online über das Förderungsportal der SFG ein!
Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit Ihrem Projekt beginnen!
Antrag prüfen: Die SFG schaut sich Ihr Projekt genau an.
Förderungszusage verschicken: Wenn Ihr Projekt grundsätzlich förderbar ist, erhalten Sie eine Förderungszusage. Sollte Ihr Vorhaben nicht förderbar sein, werden Sie darüber schriftlich informiert.
Projekt umsetzen: Starten Sie Ihr Projekt, sobald Sie von der SFG eine Förderungszusage erhalten haben. Wichtig: Bitte kontaktieren Sie die SFG, wenn sich etwas ändert.
Rechnungen einreichen: Schicken Sie der SFG Ihre Abrechnungsunterlagen. Sie erhalten rechtzeitig eine Checkliste, die Sie beim Zusammenstellen der Unterlagen unterstützt.
Rechnungen prüfen und Förderung beschließen: Die SFG prüft Ihre Abrechnungsunterlagen und beschließt gegebenenfalls Ihre Förderung. Sollte Ihr Vorhaben nicht förderbar sein, werden Sie darüber schriftlich informiert.
Auszahlen: Wenn alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind, überweisen die SFG das Geld auf Ihr Konto.